FAQ - Häufig gestellte Fragen

Rund ums Deutschlandstipendium

Was beinhaltet die Förderung?
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten für ein Jahr eine monatliche Förderung von 300 EUR. Finanziert werden die Stipendien zur einen Hälfte von privaten Förderern (Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen und Vereinen) und zur anderen Hälfte vom Bund.
Was sind meine Pflichten als Stipendiatin/Stipendiat?
Als Stipendiatin bzw. Stipendiat verpflichtest du dich alle Veränderungen, die für die Gewährung des Stipendiums von Bedeutung sind unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören zum Beispiel Änderungen bei Adresse, Kontodaten, Mitteilung zu Beurlaubung, Studiengangswechsel, Beendigung des Studiums und den Erhalt eines anderen Stipendiums.
Außerdem musst du dem Karlsruher Institut für Technologie die für die Erfüllung Ihrer Auskunftspflicht gemäß 134 Abs. 2 Nr.1 Abs. 4 StipG erforderlichen Daten zur Verfügung stellen (Richtlinie § 5).
Natürlich freuen wir uns auch, wenn du an der Stipendienfeier im Herbst/Winter teilnimmst, um deinen Förderer kennenzulernen. Eine Teilnahmepflicht besteht aber nicht.
In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?
Das Deutschlandstipendium wird immer zum Wintersemester vergeben.
Wird es eine neue Bewerbungsphase zum Sommersemester geben?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird jedes Jahr zum Wintersemester für die Dauer von einem Jahr vergeben.
Wie viele Deutschlandstipendien werden am KIT vergeben?
Zum Wintersemester werden voraussichtlich bis zu 300 Stipendien vergeben.
Welche Gesetze liegen dem Deutschlandstipendium zugrunde?
Das Deutschlandstipendium wird auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG), der Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) und der Satzung (1,2,3,4) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für die Vergabe von Deutschlandstipendien vergeben.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wer kann sich bewerben?
Studierende und Studienanfänger am KIT können sich bewerben. HECTOR School, Carl Benz School of Engineering und Studienkolleg Studenten können sich leider nicht bewerben.
Wie funktioniert die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Bitte beachte, dass alle erforderlichen Unterlagen beim Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen müssen. Gewisse Unterlagen können nachgereicht werden. Beachte hierfür die Hinweise in der Bewerbung.
Was sind die Auswahlkriterien?
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement zum Beispiel in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben. Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien findest du hier.
Ist die Regelstudienzeit relevant für die Bewerbung?
Ja. Du musst dich während der gesamten Förderperiode, also im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025, in der Regelstudienzeit deines Studiengangs befinden. Gefördert werden kann maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung der Förderhöchstdauer im Rahmen des Deutschlandstipendiums über die Regelstudienzeit hinaus ist nur in besonderen Fällen zulässig. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen (z. B. Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt), so kann die Förderhöchstdauer auf Antrag verlängert werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich während der Laufzeit des Stipendiums mein Studium beende?
Ja, auch dann ist eine Bewerbung möglich. Die Zahlung wird zum Ende des Monats eingestellt, in dem der Stipendiat seine letzte Prüfung absolviert hat, das Studium abgebrochen hat, die Fachrichtung wechselt oder exmatrikuliert wird. Bei einem Hochschulwechsel mit Beibehaltung der gleichen Fachrichtung kann das Stipendium für ein Semester fortgezahlt werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht erhalten habe?
Ja. Du kannst das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung nachreichen.
Kann ich mich für das Deutschlandstipendium bewerben, obwohl ich mich noch nicht für ein Studium am KIT beworben habe?
Ja. Vor der endgültigen Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums im September wird von uns geprüft, ob eine Bewerbung von dir am KIT vorliegt. Die KIT-Bewerbung muss nicht extra bei uns nachgereicht werden.
Kann ich mich bewerben, wenn ich ein Zweitstudium oder ein Aufbaustudium mache?
Ja. Auch ein Aufbau- und Zweitstudium sind förderfähig.
Kann ich mich bewerben, auch wenn ich noch keine Noten im Studium habe?
Ja.
Es wird ein Notenauszug angefordert, aber ich habe noch keine Noten am KIT erhalten. Was soll ich tun?
In diesem Fall bitte stattdessen das Abiturzeugnis einreichen.
Wie soll der Nachweis über mein soziales, politisches oder Hochschulengagement aussehen?
Aus deinem Nachweis sollte hervorgehen wie intensiv du dich engagierst und um welche Art des Engagements es sich handelt. Der Nachweis über eine ehrenamtliche Tätigkeit, die man heute noch ausübt, darf nicht älter als ein Jahr sein, da wir es sonst nicht mehr als aktuelles ehrenamtliches Engagement werten können.
Was zählt als persönliche Hürde?
Als persönliche Hürden zählen zum Beispiel Studierende mit Kind, die Pflege von Angehörigen, eigene physische und psychische Einschränkungen, ein nichtakademisches Elternhaus, Fluchterfahrung und die Erfahrung politischer Verfolgung oder eine nachgewiesene, anhaltend prekäre finanzielle Situation.
Wie soll der Nachweis über meine persönlichen Hürden aussehen?
Aus deinem Nachweis sollte hervorgehen, um welche Art von Hürde es sich handelt und inwiefern diese dich beim Studium beeinträchtigt. Der Nachweis muss mit Datum versehen und von einer berechtigten Person unterschrieben sein.
Möchtest du einen Migrationshintergrund nachweisen, kannst du zum Beispiel eine Kopie des eigenen Passes und/oder eine Kopie des Passes/Visums eines Elternteils mit Migrationshintergrund bei den Nachweisen einreichen.
Möchtest du ein nichtakademisches Elternhaus nachweisen, kannst du beispielsweise eine kurze schriftliche Erläuterung/Selbstauskunft geben. Diese muss unterschrieben sein und einen Hinweis auf wahrheitsgemäße Angaben enthalten.
Können sich ausländische Studierende bewerben?
Ja. Das Deutschlandstipendium steht Studierenden aller Nationalitäten offen.
Welchen Notendurchschnitt sollte ich haben, um aussichtsreiche Chancen auf ein Stipendium zu haben?
An die Vergabe der Stipendien ist kein Notendurchschnitt gebunden. Die einzelnen Bewerbungen werden im Gesamtzusammenhang betrachtet, wobei die Leistungen im Studium neben sonstigem (gesellschaftlichen, sozialen, ehrenamtlichen und politischen) Engagement sowie besonderen biographischen Hürden nur ein Kriterium sind.
Was sind besondere Umstände (persönliche, familiäre oder finanzielle)?
Du kannst auf einer gesonderten Seite besondere biographische Hürden beschreiben. Persönliche, familiäre oder finanzielle Umstände, die du in der Vergangenheit meistern musstest oder auch in der Gegenwart noch bewältigen musst, werden bei der Vergabe der Stipendien neben Leistungen im Studium oder gesellschaftlichen, ehrenamtlichen oder politischen Engagement berücksichtigt. Bitte beachte, dass die Auswahlkommission bei der Begutachtung deiner Bewerbung nur Angaben berücksichtigen kann, die durch Belege dokumentiert sind.
Ich habe eine Hiwi- Stelle/ Nebenjob, soll ich auch einen Nachweis hierfür hochladen?
Du kannst gerne einen Hiwi-Job oder einen Nebenjob neben dem Deutschlandstipendium ausüben. Einen Nachweis oder Info benötigen wir hierzu nicht.
Ich studiere an 2 Fakultäten, muss ich mich für einen Studiengang beim Bewerbungsprozess entscheiden?
Ja. Entscheide dich bei der Online-Bewerbung bitte für einen der beiden Studiengänge und geben diesen an. Nur von diesem Studiengang zählen dann die Creditpoints und der Notendurchschnitt.
Kann die Stipendienzahlung ausgesetzt werden?
Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums am KIT kann auch das Stipendium wieder aufgenommen werden, jedoch nur bis Ende des zugesagten Zeitraums.
Wie wird entschieden, wer ein Deutschlandstipendium bekommt?
Über die Vergabe der Deutschlandstipendien entscheidet eine Auswahlkommission der jeweiligen Fakultät.
Gibt es eine Altersbeschränkung für die Bewerbung?
Nein.
Ich promoviere, kann ich mich auch bewerben?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird nur an Studierende bis zum Diplom bzw. Master-Abschluss vergeben.
Sind Auswahlgespräche vorgesehen?
Nein, es sind keine Auswahlgespräche vorgesehen.
Werden Stipendiatinnen und Stipendiaten einem Förderer direkt zugeordnet?
Ja, jede Stipendiatin/jeder Stipendiat wird einem Förderer zugeordnet.
Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt nochmals bewerben?
Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man „für immer“ abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben. Allerdings sollte man bei der momentan noch relativ geringen Zahl an Stipendien zu den Besten seines Jahrgangs und seiner Fakultät gehören.
Ich studiere im Master, muss ich mein Bachelorzeugnis einreichen?
Ja. Das Bachelorzeugnis wird zur Beurteilung Ihrer Förderwürdigkeit herangezogen.

Förderkriterien und Förderdauer

Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?
Nein.
Welche Studiengänge sind förderungsfähig?
Studierende aller Fachrichtungen können sich bewerben.
Ich absolviere ein Auslandssemester/Auslandspraktikum. Kann ich trotzdem das Stipendium erhalten?
Auslandssemester:Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.

Auslandspraktikum: Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.
Ich überschreite während der Förderperiode meine Regelstudienzeit, kann ich mich trotzdem bewerben?
Jeder kann sich auch auf Ende seines Studiums hin um ein Stipendium bewerben. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Fakultät, welche Bewerbungen berücksichtigt werden und ob Ihre Bewerbung Erfolg hat oder nicht.
Ich wechsle die Hochschule, geht mein Stipendium dabei verloren?
Wenn WEITERHIN im Bachelor bzw. Master studiert wird und das selbe Studienfach weiter studiert wird, kann das Stipendium für ein Semester bei einem Hochschulwechsel weiter gezahlt werden.
Kann ich nach einem Jahr auch weitergefördert werden?
Ja. Eine erneute Bewerbung ist zulässig.
Sind an das Stipendium Auflagen gebunden, z.B. durch das fördernde Unternehmen?
Nein.
Ich bin im Urlaubssemester, kann ich trotzdem das Stipendium erhalten?
Bei den Beurlaubungsgründen Mutterschutz, Elternzeit oder einem vom DAAD geförderten Auslandsstudium kann man sich auch vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Bei einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt wird das Stipendium fortgezahlt. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält. Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.
Vorgehensweise wenn das Studium frühzeitig beendet wird
Die Abgabe der Masterarbeit zählt als letzte Prüfungsleistung. Du kannst noch maximal zwei Monate die Stipendienleistungen erhalten, falls die Benotung davor noch nicht stattfand. Bitte gib uns also Bescheid, wann du die Masterarbeit abgegeben hast und wann diese benotet wurde. Wenn die Benotung zwei Monaten nach der Abgabe nicht stattfand, beenden wir das Stipendium zwei Monate nach Abgabe der Masterarbeit. Ansonsten wird das Stipendium im Monat der Benotung beendet.

Vereinbarkeit mit anderen Förderungen

Ich erhalte BAföG. Kann ich das mit dem Stipendium kombinieren?
Ja. Das Stipendium wird bei der BAföG-Berechnung nicht auf ihr Einkommen angerechnet. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Ich erhalte ein Stipendium der Begabtenförderungswerke. Kann ich mich bewerben?
Eine finanzielle Doppelförderung mit den Begabtenförderungswerken und sonstigen Fördereinrichtungen ist ausgeschlossen, wenn die Summe dieser Förderung einen Monatsdurchschnitt von 30 € überschreitet.
Ich bekomme noch ein anderes Stipendium ausgezahlt. Kann ich trotzdem über das Deutschlandstipendium gefördert werden?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die mehr als 30 Euro pro Monat beträgt, bekommt im Bewilligungszeitraum kein Deutschlandstipendium. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium ist hier zu finden.
Ist das Stipendium steuerrechtlich als "Mehreinkommen" zu betrachten?
Kurze Antwort: Das Deutschlandstipendium ist steuerfrei und wird laut §5 Abs. 3 StipG i.d.R. nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet. Das Deutschlandstipendium stellt somit keine entgeltliche Entlohnung einer bestimmten Beschäftigung dar und ist - wie auch alle anderen vergleichbaren Stipendien - nicht als Arbeitsentgelt zu verbeitragen.

Fragen Zur Online-Bewerbung

Ich weiß nicht, ob meine Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde. Wie kann ich das überprüfen?
Bei erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigungsmail. Bitte bewahre diese Mail bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens auf. Solltest du keine Bestätigungsmail erhalten haben, wende dich bitte umgehend unter deutschlandstipendium@kit.edu an uns, damit wir den Eingang prüfen können.

Datenschutz

Bekommt der Stipendiengeber meine Bewerbung?
Ja, jedoch nur mit deiner Einwilligung.
Warum soll ich meine Einwilligung geben, meine Kontaktdaten an den Stipendiengeber weiter zu geben?
Das KIT versteht das Deutschlandstipendium nicht nur als finanzielle Hilfe, sondern möchte auch frühzeitig den Kontakt zwischen Stipendiaten und Stipendiengeber fördern. So können sich längerfristige Vernetzungsmöglichkeiten ergeben.
Datenschutzinformationen